Zahlreiche Veränderungen im Zuge der Zeit
Das Schützenfest in Stadthagen ist auf das Jahr 1395 (bzw. 17 Jahre früher / oder 15 Jahre später) zurückzuführen.
Stadthagen feiert das 3. älteste Schützenfest in Niedersachsen.
Organisiert und getragen von der Stadt Stadthagen, dem Schützenbund und dem Förderverein.
Definition „historisch“: Das Wort „historisch“ weist lediglich auf ein Ereignis oder eine Begebenheit hin, die eine geschichtliche Veränderung herbeiführte.
Zahlreiche Veränderungen im Zuge der Zeit
Im Jahre 1395 hatte Stadthagen ca. 2.000 Einwohner.
Das Schützenfest geht bis in das Jahr 1395 (+/- 15/17 Jahre) zurück.
Ursprünglich gab es kein Rottfrühstück, geschossen wurde noch vor dem Aufstehen und dann ging es zur Arbeit.
Es durfte nur der mitschießen, der Grundbesitz innerhalb der Stadtmauern hatte.
Der Schütze mit dem „Besten Schuss“ wurde als Belohnung, bis zum nächsten Jahr von der Steuer befreit 1684 – 1914.
In Stadthagen wurde seit jeher das Schützenfest von der ganzen Bevölkerung, d.h. von den Bürgerinen und Bürgern der Stadt getragen.
Zusammengefasst aus der Chronik: Oh Hannes wecken Haut! Von Heinrich Munk
2024: Erstmalig dürfen Frauen ein eigenes Rott gründen und in
2024: öffentlich am Sonntag den 16.06. mitmarschieren und schießen.
Das Üben mit der Waffe, um die Stadtmauern zu verteigen, hat seinen Sinn verloren. Unsere heutigen Rottfeiern haben einen anderen, einen besseren Sinn bekommen.
Wenn sich heute die Rottbrüder in ihren besten Anzug, mit Zylinder und Holzgewehr ausgestattet, in ihren Rott vereinen, werden bei fröhlichen Gesang und Vorträgen manche Mauern aus Vorurteilen, Reserviertheit und Gegensätzen abgebrochen.
Immer wieder versichern neu hinzu gekommene Rottbrüder:“Ich kam als Gast und ging als Freund!“
Für die Schützenbrüder gilt das Jahr 1862 als eigentliches Gründungsjahr des Vereins, der sich heute Schützenbund nennt.
In den 17 Paragraphen umfassenden Statuten des „Schützenvereins zu Stadthagen“ – das Dokument trägt das Datum 6. November 1863 – heißt es unter Paragraph 1 wörtlich:“ Der Schützenverein hat den Zweck, sowohl die Schießübungen zu fördern und seine Mitglieder im Schießen zu vervollkommen und dadurch zugleich dem städtischen Schützenfeste – Freischiessen – eine ständigere Gesellschaft und größere Beteiligung zu sichern, als auch namentlich durch seine öfters geordnete und ehrenvolle Vereinigung eine größere Annäherung der verschiedenen Stände unter den Einwohnern hiesiger Stadt anzubahnen und bei denselben den Sinn fürs Gemeinwohl mehr zu wecken und zu nähren.“
Jeder Stadthäger Bürger, mind. 21 Jahre alt, der Donnerstag und Freitag mit ausmarschiert, darf schießen.
Definition Stadthäger Bürger: seit mind. 3 Monaten Hauptwohnsitz in Stadthagen.
Die Nicht-Stadthäger Bürger dürfen auf das „Gäste Ehrenschild“ schießen.
2024: 12.06. – 16.06.
2025: 18.06. – 22.06.
2026: 17.06. – 21.06.
2027: 23.06. – 27.06.
© 2024 – Julianen-Rott Stadthagen